AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
EFH Fighthouse Hamburg Promotion OHG
Bergedorfer Straße 121, 21029 Hamburg
E-Mail: info@elite-fighthouse.de
Stand: 11.09.2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaftsverträge über die Nutzung der von der
EFH Fighthouse Hamburg Promotion OHG (nachfolgend „EFH“) angebotenen Trainings- und Studioleistungen.
Vertragspartner des Mitglieds ist die EFH Fighthouse Hamburg Promotion OHG.


§ 2 Vertragsschluss und Mitgliedschaft
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Mitgliedsvertrag und dem
gebuchten Tarif. Bei Minderjährigen ist für den Vertragsschluss die erforderliche Zustimmung bzw. Erklärung
der gesetzlichen Vertretung notwendig.


§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der
Vertrag auf unbestimmte Zeit. Danach kann das Mitglied den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat
kündigen.
Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an info@elite-fighthouse.de, erklärt werden.
Gesetzlich vorgesehene weitere Kündigungsmöglichkeiten, insbesondere ein gegebenenfalls erforderlicher
Kündigungsbutton bei online abschließbaren Verbraucherverträgen, bleiben unberührt. Das Recht beider
Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt.


§ 4 Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr
Die Höhe des laufenden Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus dem individuell gebuchten Tarif und dem
Mitgliedsvertrag. Bei Vertragsbeginn wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 40,00 EUR fällig, sofern im
Mitgliedsvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Zahlung und SEPA-Lastschrift
Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich monatlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die
Zahlungs- und Vertragsverwaltung erfolgt über das von EFH eingesetzte Mitgliederverwaltungssystem
Magicline und gegebenenfalls über den angebundenen Zahlungs- bzw. Finanzdienstleister. Das Mitglied hat
für ausreichende Kontodeckung und zutreffende Bankdaten zu sorgen.


§ 6 Zahlungsverzug, Rücklastschriften und Forderungsmanagement
Gerät das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug oder kommt es zu einer vom Mitglied zu vertretenden
Rücklastschrift, können die hierdurch tatsächlich entstandenen und gesetzlich erstattungsfähigen Kosten
verlangt werden. Offene Forderungen können über das in Magicline eingebundene Mahn- und
Forderungsmanagement bearbeitet und, soweit rechtlich zulässig, an einen Inkasso- bzw.
Forderungsdienstleister übergeben werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 7 Tarife und Nutzung der Sportangebote
Welche Sportarten und Leistungen genutzt werden dürfen, bestimmt der jeweils gebuchte Tarif. Mitglieder mit
dem umfassendsten von EFH angebotenen Tarif können sämtliche in diesem Tarif enthaltenen Sportarten
nutzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Trainerperson, einen bestimmten Kurs oder einen unveränderten
Stundenplan besteht nicht, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Leistungsumfang des gebuchten
Tarifs erhalten bleiben.


§ 8 Öffnungszeiten und Trainingsbetrieb
EFH betreibt das Studio grundsätzlich an 365 Tagen im Jahr und grundsätzlich täglich von 16:00 Uhr bis 22:00
Uhr. Aus sachlichen oder organisatorischen Gründen – insbesondere wegen Veranstaltungen,
Wartungsarbeiten, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Krankheit oder notwendiger Änderungen des
Trainingsplans – können Öffnungs-, Kurs- oder Trainingszeiten vorübergehend angepasst werden. EFH wird
Beeinträchtigungen nach Möglichkeit gering halten.


§ 9 Ruhezeit bei Krankheit oder Verletzung
Bei einer länger andauernden, nachgewiesenen Krankheit oder Verletzung kann auf Antrag eine
angemessene Ruhezeit vereinbart werden. EFH kann hierfür einen geeigneten Nachweis, insbesondere eine
ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Trainingsunfähigkeit, verlangen. Beginn, Dauer und Auswirkungen
der Ruhezeit auf die Vertragslaufzeit werden dem Mitglied bestätigt.


§ 10 Umzug und außerordentliche Vertragsbeendigung
Bei einem dauerhaften Umzug des Mitglieds in eine erhebliche Entfernung vom Studio prüft EFH auf Nachweis
des neuen Wohnsitzes eine vorzeitige Vertragsbeendigung. Soweit ein gesetzliches außerordentliches
Kündigungsrecht besteht, bleibt dieses unberührt. Darüber hinaus kann EFH aus Kulanz einer vorzeitigen
Beendigung zustimmen.


§ 11 Hausordnung, Verhalten und Weisungen
Die jeweils geltende Hausordnung sowie berechtigte Sicherheits- und Trainingsanweisungen der Trainer und
Mitarbeiter sind einzuhalten. Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder, Mitarbeiter und
Besucher weder gefährdet noch erheblich beeinträchtigt werden. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen
kann EFH nach den gesetzlichen Voraussetzungen Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung und
zum Hausverbot ergreifen.


§ 12 Gesundheit und Teilnahme am Training
Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, nur im Rahmen seiner gesundheitlichen und körperlichen
Möglichkeiten am Training teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Zweifeln sollte vor Trainingsaufnahme
ärztlicher Rat eingeholt werden. Sicherheits- und Trainingsanweisungen sind zu beachten.


§ 13 Haftung
EFH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EFH, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


§ 14 Persönliche Gegenstände
Mitglieder sind angehalten, persönliche Wertgegenstände sorgfältig zu verwahren. Für Verlust oder
Beschädigung persönlicher Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregeln; eine weitergehende
verschuldensunabhängige Verwahrungshaftung wird nicht übernommen.


§ 15 Änderungen von Kontaktdaten und Bankverbindung
Änderungen von Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollen EFH unverzüglich mitgeteilt bzw. im
vorgesehenen Mitgliederverwaltungssystem aktualisiert werden, damit vertragsbezogene Mitteilungen und
Zahlungsvorgänge ordnungsgemäß erfolgen können.


§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
EFH Fighthouse Hamburg Promotion OHG
Bergedorfer Straße 121, 21029 Hamburg
info@elite-fighthouse.de